Praxis für Chinesische Medizin in Olching - Rolf Heymann

Versicherte gesetzlicher Krankenkassen

Heilpraktiker-Honorare werden von gesetzlichen Krankenkassen leider nicht erstattet. Gesetzlich Versicherte nehmen daher meine Leistungen als Selbstzahler in Anspruch. Meine Leistungen für Anamnese, Diagnostik, Akupunktur, Moxibustion, Kräuterheilkunde, etc. verrechne ich mit pauschalem Stundensatz als Privatrechnung.

Vor der Behandlung informiere ich Sie gerne über die Behandlungskosten - beim Ersttermin oder vorab auf Anfrage.

Versicherte privater Krankenkassen

Vielfach werden die Kosten für Akupunktur und verwandte Methoden ganz oder teilweise von privaten Krankenversicherungen, Beihilfen und Zusatzversicherungen erstattet. Dies ist im Einzelnen in Ihren Versicherungsbedingungen geregelt. Bitte klären Sie imit Ihrer Krankenkasse oder Zusatzversicherung  ob und inwieweit die Kosten übernommen werden. Hierzu erstelle ich Rechnungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

Flexible Honorarregelung

Gesundheit sollte für alle zugänglich sein. Wenn Sie sich in einer herausfordernden finanziellen Situation befinden, sprechen Sie mich gerne an – in bestimmten Fällen ist eine angepasste Honorarregelung möglich. Falls eine regelmäßige längerfristige Behandlung erforderlich ist, ist es ggf. möglich, eine individuelle Monatspauschale zu vereinbaren.

Arzneimittel können je nach Situation hinzukommen. Die Preise für Chinesische Heilkräuter oder Aufbereitungen daraus sind in den Behandlungspreisen nicht enthalten.

Terminabsagen oder versäumte Termine

Bitte sagen Sie vereinbarte Termine bei Verhinderung rechtzeitig, nach Möglichkeit mindestens 2 Tage vorher ab. Versäumte und nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden Ihnen mit 50 % der vereinbarten Kosten berechnet.